07 61 / 47 65 - 301

AGB´s

Thema:

Umgang mit Feuerlöschern / Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2

Philosophie / Leistungsinhalt:

Aktiver Brandschutz; Leben schützen, Werte erhalten, Arbeitsplätze sichern, Umwelt bewahren.
Wir schulen Sie und Ihre Kollegen/Innen bequem und wirkungsvoll direkt an ihrem Arbeitsplatz oder an zentraler Stelle,
mit den Feuerlöschern, die Sie in ihrem Betrieb vorhalten, an einem richtigen Feuer mit theoretischer Schulung aber ohne
„Trockenübungen“. Denn nur wer mit einem Feuerlöscher richtig trainiert hat, kann im Ernstfall wirkungsvoll eingreifen und damit Leben und Werte schützen.
Die Preise und die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind aus den Seminarinhalten auf unserer Homepage bzw.im Anhang der AGB`s zu entnehmen.

Anmeldung:

Die Anmeldung zur Veranstaltung für Einzeltraining und Gruppentraining erfolgt direkt und schriftlich über unsere Anmeldeformulare
auf unserer Homepage.
Die Anmeldung wird verbindlich, sobald sie eine Reservierungsbestätigung erhalten.
Zahlungsbedingungen:
Einzeltraining (pro Person) Veranstaltung findet statt, wenn sich mindestens 7 Personen zu diesem Termin gemeldet haben:
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird der gesamte Kursbetrag fällig.
Gruppentraining (Gruppengrößen maximal 15 Personen) auch mehrere Gruppen sind auf Anfrage möglich:
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird eine Anzahlung von 30 % der Kursgebühr fällig. Die Abschlussrechnung wird nach Kursende zugestellt.

Rücktritt und Umbuchung:

Rücktritt von einer Veranstaltung wird wirksam an dem Tag, an dem die schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingeht.
Bei Rücktritt bis 6 Wochen vor der Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 % der Kursgebühr an.
Bei Rücktritt innerhalt von 6 Wochen vor der Veranstaltung ist die Veranstaltungsgebühr in vollen Umfang fällig.
Umbuchung der Veranstaltung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung auf einen Ausweichtermin sofern an dem gewünschten Termin noch Plätze frei sind (ansonsten gelten die o.g. Rücktrittsbedingungen). Hier beträgt die Bearbeitungsgebühr 25 % der Kursgebühr.

Änderungen, Preise und Leistungen:

Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für Gruppen- und Einzeltraining:
Wird die Gruppenzahl auf eine zusätzliche komplette Gruppe oder nur um einzelne Personen, kleiner eine Gruppengröße, zu einer Gruppe hinzugebucht gelten die Preise für Gruppen und oder Einzeltraining.
Die Preise und die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind aus den Seminarinhalten auf unserer Homepage bzw. im Anhang der AGB`s zu entnehmen.
Nicht angegebene Leitungen sind nicht enthalten.


Mindestteilnehmerzahl, Programmänderung und Abbruch durch den Veranstalter:

Für alle Veranstaltungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 7 Personen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung vom Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden.
Die Teilnehmer erhalten dann die Veranstaltungsgebühr voll erstattet.
Ebenso behält sich der Veranstalter vor eine Veranstaltung auch kurzfristig abzubrechen, wenn die sicherheitstechnische Situation und damit die rechtlichen Bedingungen vor Ort nicht gewährleistet sind und somit eine ordentliche Durchführung der Veranstaltung nicht zulassen. Hier wird die Veranstaltungsgebühr nicht erstattet.

Der Veranstalter behält sich auch vor, jederzeit aus Gründen der Sicherheit und höherer Gewalt die Veranstaltung zu ändern oder abzubrechen.
Je nach Situation kann der Veranstalter entscheiden, ob er die Veranstaltungsgebühr anteilmäßig zurückerstattet.
Weisungspflicht und Weisungsfreiheit:
Verstößt der Teilnehmer gegen die Anweisungen des Veranstalters oder werden andere Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder geschädigt, kann er von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist hier ausgeschlossen.
Der Veranstalter unterliegt, soweit dies nicht durch die Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des Auftraggebers.

Auftragserfüllung:

Die Leistungen des Veranstalters gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss hierbei genau beschrieben werden.

Vertragsdauer:

Das Vertragsverhältnis wird auf die Dauer der Veranstaltung abgeschlossen.

Haftung:

Für Schäden die nachweislich der Veranstalter zu vertreten hat, haftet der Veranstalter im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Die Seminarteilnehmer sind gegenüber dem Auftragnehmer weisungsgebunden.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand:

Die Parteien vereinbaren Freiburg i. Br. als Gerichtsstand ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.
Sonstige Bestimmungen / Mitgeltende Unterlagen / Vertragsbestandteile:
Preis pro Person ohne MwSt. 105,00 €

Seminarinhalte Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2

1. Grundzüge des Brandschutzes

 

2. Betriebliche Brandschutzorganisation

 

3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

 

4. Gefahren durch Brände

 

5. Verhalten im Brandfall

 

6. Praxis Zur Durchführung der Übung benötigen wir von Ihnen:

Vortragsraum mit Projektionsfläche

Einen mindestens 200 m2 großen geeigneten Platz für die Übung
Wasser- und Stromanschluss
Je Übungsgruppe ( max. 15 Personen ) jeweils 2 Feuerlöscher, die Sie verwenden
z.B. Wasser-, Schaum-, Kohlesäurelöscher, je nach Umgebung auch ABC Pulverlöscher

Zum Training für jeden Mitarbeiter können wir vor Ort wiederbefüllbare Übungslöscher verwenden, wenn ein Wasser- und ein Stromanschluss in der Nähe sind. So können Sie einen Teil des Wiederbefüllens Ihrer Feuerlöscher sparen.
Zur Bereitstellung und Wiederbefüllung der einzusetzenden Feuerlöscher setzen wir uns gerne mit Ihrem Hersteller / Lieferanten in Verbindung.
Alternativ können wir auch Löscher mitbringen; das Befüllen würden wir Ihnen in Rechnung stellen.

Freiburg Juni 2018