AGB´s
Thema:
Umgang mit Feuerlöschern / Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
Philosophie / Leistungsinhalt:Aktiver
Brandschutz; Leben schützen, Werte erhalten, Arbeitsplätze sichern, Umwelt
bewahren.
Wir schulen Sie und Ihre Kollegen/Innen bequem und wirkungsvoll
direkt an ihrem Arbeitsplatz oder an zentraler Stelle,
mit den
Feuerlöschern, die Sie in ihrem Betrieb vorhalten, an einem richtigen Feuer
mit theoretischer Schulung aber ohne
„Trockenübungen“. Denn nur wer mit
einem Feuerlöscher richtig trainiert hat, kann im Ernstfall wirkungsvoll
eingreifen und damit Leben und Werte schützen.
Die Preise und die in
unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind aus den Seminarinhalten auf
unserer Homepage bzw.im Anhang der AGB`s zu entnehmen.
Anmeldung:Die Anmeldung zur Veranstaltung für
Einzeltraining und Gruppentraining erfolgt direkt und schriftlich über
unsere Anmeldeformulare
auf unserer Homepage.
Die Anmeldung wird
verbindlich, sobald sie eine Reservierungsbestätigung erhalten.
Zahlungsbedingungen:
Einzeltraining (pro Person) Veranstaltung findet
statt, wenn sich mindestens 7 Personen zu diesem Termin gemeldet haben:
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird der gesamte Kursbetrag fällig.
Gruppentraining (Gruppengrößen maximal 15 Personen) auch mehrere Gruppen
sind auf Anfrage möglich:
Nach Erhalt der Reservierungsbestätigung wird
eine Anzahlung von 30 % der Kursgebühr fällig. Die Abschlussrechnung wird
nach Kursende zugestellt.
Rücktritt und Umbuchung:
Rücktritt von einer Veranstaltung wird wirksam an dem Tag, an dem die
schriftliche Rücktrittserklärung beim Veranstalter eingeht.
Bei Rücktritt
bis 6 Wochen vor der Veranstaltung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30 %
der Kursgebühr an.
Bei Rücktritt innerhalt von 6 Wochen vor der
Veranstaltung ist die Veranstaltungsgebühr in vollen Umfang fällig.
Umbuchung der Veranstaltung bis 6 Wochen vor der Veranstaltung auf einen
Ausweichtermin sofern an dem gewünschten Termin noch Plätze frei sind
(ansonsten gelten die o.g. Rücktrittsbedingungen). Hier beträgt die
Bearbeitungsgebühr 25 % der Kursgebühr.
Änderungen, Preise
und Leistungen:Bei Erhöhung der Teilnehmerzahl für Gruppen-
und Einzeltraining:
Wird die Gruppenzahl auf eine zusätzliche komplette
Gruppe oder nur um einzelne Personen, kleiner eine Gruppengröße, zu einer
Gruppe hinzugebucht gelten die Preise für Gruppen und oder Einzeltraining.
Die Preise und die in unseren Preisen enthaltenen Leistungen sind aus den
Seminarinhalten auf unserer Homepage bzw. im Anhang der AGB`s zu entnehmen.
Nicht angegebene Leitungen sind nicht enthalten.
Mindestteilnehmerzahl, Programmänderung und Abbruch durch den Veranstalter:
Für alle Veranstaltungen beträgt die Mindestteilnehmerzahl 7 Personen.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann die Veranstaltung vom
Veranstalter auch kurzfristig abgesagt werden.
Die Teilnehmer erhalten
dann die Veranstaltungsgebühr voll erstattet.
Ebenso behält sich der
Veranstalter vor eine Veranstaltung auch kurzfristig abzubrechen, wenn die
sicherheitstechnische Situation und damit die rechtlichen Bedingungen vor
Ort nicht gewährleistet sind und somit eine ordentliche Durchführung der
Veranstaltung nicht zulassen. Hier wird die Veranstaltungsgebühr nicht
erstattet.
Der Veranstalter behält sich auch vor, jederzeit aus
Gründen der Sicherheit und höherer Gewalt die Veranstaltung zu ändern oder
abzubrechen.
Je nach Situation kann der Veranstalter entscheiden, ob er
die Veranstaltungsgebühr anteilmäßig zurückerstattet.
Weisungspflicht und
Weisungsfreiheit:
Verstößt der Teilnehmer gegen die Anweisungen des
Veranstalters oder werden andere Teilnehmer oder die ordnungsgemäße
Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet, verletzt oder
geschädigt, kann er von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung der Veranstaltungsgebühr ist hier
ausgeschlossen.
Der Veranstalter unterliegt, soweit dies nicht durch die
Natur des Auftrages vorgegeben ist, bei der Erfüllung des Vertrages bzw. bei
der Durchführung der von ihm übernommenen Tätigkeit hinsichtlich
Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinerlei Weisungen des
Auftraggebers.
Auftragserfüllung:Die
Leistungen des Veranstalters gelten als erfüllt und abgenommen, wenn der
Auftraggeber nicht unverzüglich Einwände erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang
des Mangels muss hierbei genau beschrieben werden.
Vertragsdauer:Das Vertragsverhältnis wird auf die Dauer der
Veranstaltung abgeschlossen.
Haftung:Für
Schäden die nachweislich der Veranstalter zu vertreten hat, haftet der
Veranstalter im Rahmen der von ihm abgeschlossenen
Betriebshaftpflichtversicherung. Der Veranstalter haftet nur in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Die Seminarteilnehmer sind
gegenüber dem Auftragnehmer weisungsgebunden.
Bei einer Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand:Die Parteien vereinbaren Freiburg i.
Br. als Gerichtsstand ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem
Vertrag.
Sonstige Bestimmungen / Mitgeltende Unterlagen /
Vertragsbestandteile:
Preis pro Person ohne MwSt. 105,00 €
Seminarinhalte Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen;
häufige
Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit
feuergefährlichen und
brennbaren Stoffen
- betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen
2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096
- Alarmierungswege und -mittel betriebsspezifische
Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkennzeichnung“
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln; geeignete
Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen
Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und
Wandhydranten
4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
- thermische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung)
- mechanische Gefährdungen (z. B. durch herumfliegende Teile)
- besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder
hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten ggf.
besondere Aufgaben nach
Brandschutzordnung Teil C (z. B.
Ansprechpartner für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
6. Praxis
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von
Feuerlöscheinrichtungen,
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B.
Situationseinschätzung,
Vorgehensweise)
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen mit
Simulationsgeräten und –anlagen mit
entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen
erfahren
- Spezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Fettbrände,
Spraydosen)
Voraussetzung für eine vor Ort Schulung beim Kunden
Zur Durchführung der Übung benötigen wir von Ihnen:
Vortragsraum mit Projektionsfläche
Einen mindestens 200 m2 großen
geeigneten Platz für die Übung
Wasser- und Stromanschluss
Je
Übungsgruppe ( max. 15 Personen ) jeweils 2 Feuerlöscher, die Sie verwenden
z.B. Wasser-, Schaum-, Kohlesäurelöscher, je nach Umgebung auch ABC
Pulverlöscher
Zum Training für jeden Mitarbeiter können wir vor Ort
wiederbefüllbare Übungslöscher verwenden, wenn ein Wasser- und ein
Stromanschluss in der Nähe sind. So können Sie einen Teil des
Wiederbefüllens Ihrer Feuerlöscher sparen.
Zur Bereitstellung und
Wiederbefüllung der einzusetzenden Feuerlöscher setzen wir uns gerne mit
Ihrem Hersteller / Lieferanten in Verbindung.
Alternativ können wir auch
Löscher mitbringen; das Befüllen würden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Freiburg Juni 2018