Baustellen-Koordination
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte in der
Baubranche einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Durch Einhaltung der Maßnahmen der Baustellenverordnung kann eine verbesserte
Kostentransparenz, Optimierung des Bauablaufs und eine Reduzierung der
Kosten für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erreicht werden.
Wir bieten:
- Koordination der in § 3 Abs. 1 Baustellenverordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechend den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz
- Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGe-Planes) gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)
- Zusammenstellung von Unterlagen mit den erforderlichen, bei möglichen späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigenden Angaben zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
- Organisation der Zusammenarbeit der Unternehmen
- Evaluierung von Sicherheitsmaßnahmen und Risikobeurteilung
- Durchführung von Baustellenaudits